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Alternativen: Reiten, Wasserski, Wakeboard, Funtubes, Bananaboat, Jetski, Tretboot, Kajak, Mountainbiken, Roller Ausflüge, Quadbikes, Golf & Beachvolleyball. EssenTrinken: Viel Abwechslung an großen Buffets. Alle Getränke erhältlich. KlimaSonne: Mittelmeer - Wüsten Klima, sehr selten Regenfälle mind. LSF 30! Oben ohne baden ist verboten. Kleidung: leichte Baumwollkleidung, für nachts Pullover empfohlen. Neopren: 3mm Shorty im Sommer, 4mm Vario im Winter. Surfschuhe wegen weichem Untergrund empfohlen. TelefonWLAN: International sehr teuer, 2 GSM-Netze vorhanden. Internetterminal in fast allen Hotels Mietwagen: Taxis, Linienbusse! ErsteHilfe: Alle größeren Hotels haben eine Erste Hilfe Station und einen Arzt. verschiedene Krankenhäuser vorhanden. Trinkgelder: 10% wird gern gesehen. Trinkwasser: Leitungswasser ist nicht trinkbar! Generelles: Djerba ist die größte Insel Tunesiens und nur ca. 10 km vom Festland entfernt. Landessprache: Arabisch, Französisch (Deutsch in den Touristenorten & Hotels) Zahlungsmittel: 1euro=ca. 2 Tunesischer Dinar (TND). Wechsel in Hotels möglich, Kreditkarten werden fast überall akzeptiert. Impftipps: Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:,- Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung,- Hepatitis A,- Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Typhus, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Cholera, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition,- Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer ExpositionMasern:,Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.Coronavirus:,Aufgrund der steigenden Infektionszahlen mit der Atemwegserkrankung COVID-19 muss derzeit mit verstärkten Gesundheitskontrollen und damit verbundenen verlängerten Wartezeiten bei Reisen gerechnet werden. Aufgrund von Krankheitsfällen in nahezu allen Ländern der Welt besteht ein generelles Ansteckungsrisiko über die Tröpfcheninfektion. Reisende sollten sich deshalb über die Ausbreitung der Erkrankung und mögliche Schutzmaßnahmen in ihrem Reiseziel informieren. Dabei sollten sie auch die unterschiedlichen Standards und Kapazitäten der Gesundheitssysteme berücksichtigen.Schlussbestimmungen:,Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.Datenstand vom: 13.01.2021 12:19 für Kunden von: Surf & Action Company Touristik GmbH, Keltenring 7, 82041 Oberhaching Einreiseinfos: Coronavirus:,Die Einreise ist teilweise möglich. Reisende aus den folgenden Ländern dürfen jedoch nicht einreisen: Australien, Dänemark, Südafrika, Vereinigtes Königreich.,Dies gilt auch für Reisende, die sich innerhalb der letzten 14 Tage vor Einreise in einem dieser Länder aufgehalten haben.,Das Einreiseverbot für Reisende aus diesen Ländern besteht bis voraussichtlich zum 20 Januar 2021. ,,Reisen innerhalb des Landes:,Reisen innerhalb des Landes sind bis auf Weiteres nur teilweise möglich. Es kommt zu Reisebeschränkungen in einigen stark betroffenen Regionen.,,Quarantänemaßnahmen:,Bei der Einreise kommt es zu Quarantänemaßnahmen von bis zu 14 Tagen. Diese gelten bis auf Weiteres. Nach 7 Tagen können Reisende jedoch einen PCR-Test auf eigene Kosten vornehmen lassen, um die Quarantäne vorzeitig zu beenden. Die Quarantäne muss in einem Hotel oder einer anderen, geeigneten Unterkunft abgehalten werden. Können Reisende keine geeignete Unterkunft vorweisen, werden sie auf eigene Kosten in einem Quarantänezentrum untergebracht. Pauschalreisende und Wüstentouristen, die mit einem Linienflug nach Tunesien einreisen, müssen nicht in eine 14-tägige Quarantäne, unter der Bedingung, dass sie einen negativen PCR-Test nach unten genannten Anforderungen vorlegen. Sie müssen zudem einen Voucher, der die Reservierung der Pauschalreise, ihre Bezahlung sowie die Betreuung durch einen Reiseveranstalter bestätigt, vorlegen. Darüberhinaus sind Reisende von den Quarantänemaßnahmen befreit, wenn sie sich für maximal 5 Tage in Tunesien aufhalten werden. Auch in diesem Fall gelten jedoch die unten stehenden Testanforderungen.,,Wichtig bei der Einreise:,Es muss ein negativer COVID-19-Test vorgewiesen werden. Der Test muss nach PCR-Methode durchgeführt worden sein und darf bei Abreise nicht älter als 72 Stunden sowie bei Ankunft nicht älter als 120 Stunden sein. Er muss auf arabisch, französisch oder englisch vorgewiesen werden. Kinder unter 12 Jahren sind von der Testpflicht ausgenommen. Reisende, die im Rahmen einer Pauschalreise oder als Wüstentouristen einreisen, sind ebenfalls von der Vorlagepflicht eines negativen PCR-Tests befreit. Dabei gilt es zu beachten, dass dann die 14-tägigen Quarantänemaßnahmen eingehalten werden müssen. Es muss ein Einreiseformular/Gesundheitsformular ausgefüllt werden. Das entsprechende Formular finden Sie unter folgendem Link: https://app.e7mi.tn/travelers/add. Reisende müssen auf ihrem Smartphone eine App installieren. Diese dient der Nachverfolgung der Quarantäne. Sie finden die App unter folgendem Link: https://e7mi.tn/index_fr.html?fbclid=IwAR1GzwwSAjCVdndRqzu34oDHKtHVTAMWyYhvuihH4I-7b8khnEH3ZJo7mcI. Reisende müssen bei der Ankunft persönliche Angaben, zum Beispiel zu Kontakt- und Adressdaten und dem Reiseverlauf, machen. Bei der Ankunft kommt es zu Gesundheitskontrollen mit Temperaturmessungen. Es kann zu Problemen kommen, wenn Reisende Krankheitssymptome aufweisen. Betroffene Reisende müssen mit Quarantänemaßnahmen oder Einreiseverboten rechnen. Sollten Reisende während ihrer Reise positiv auf das Coronavirus getestet werden, müssen sie mit weiteren Maßnahmen rechnen. An den Grenzübergangsstellen besteht Maskenpflicht.,,Transit:,Der Transit ist möglich.,,Wichtig am Zielort:,Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres.,- Nächtliche Ausgangssperre: ja,- Hotels/Ferienunterkünfte: geöffnet,- Restaurants/Cafés: geöffnet mit Beschränkungen,- Bars: geöffnet mit Beschränkungen,- Geschäfte: geöffnet,- Museen/Sehenswürdigkeiten: teilweise geöffnet,- Strände: teilweise geöffnet,- Öffentliche Verkehrsmittel: verfügbar,- Maskenpflicht: ja - in großen Teilen der Öffentlichkeit,- Versammlungsverbot: ja, ab 4 Personen,- Regionale Abweichungen möglich,,Reisewarnung aufgrund von COVID-19:,Aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen.,,Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:Reisepass,Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Vorläufiger Reisepass,Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Kinderreisepass,Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.,Der Kinderreisepass ist nur mit Lichtbild gültig.Personalausweis / Identitätskarte,Das Reisedokument muss 6 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.,Die Einreise mit dem Personalausweis ist nur über den Luftweg und durch Pauschaltouristen möglich. Der Reisende muss die Buchungsunterlagen zu einer Pauschalreise mit sich führen. Um Probleme bei der Einreise zu vermeiden, wird eine Reise mit dem Reisepass empfohlen.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen.Minderjährige:,Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden.,Minderjährige mit mindestens einem tunesischen Elternteil benötigen zur Ausreise die schriftliche, von tunesischen Behörden beglaubigte Genehmigung des tunesischen Elternteils. Achtung: Auch ein tunesischer Name im ausländischen Kinderreisepass veranlasst die Behörden zur Annahme, dass eine tunesische Staatsbürgerschaft durch einen tunesischen Elternteil besteht und dessen schriftliche Genehmigung benötigt wird.Doppelstaatsbürger:,Personen, die auch die Staatsbürgerschaft des Ziellands haben, benötigten zur Ein- und Ausreise auch den entsprechenden Pass. Bitte beachten Sie, dass Doppelstaatsbürger von den Behörden wie Einheimische behandelt werden können.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:,Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Anforderungen der Fluggesellschaft:,Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.,Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.Mitzuführende Dokumente:,- Ausreichend gültiges Reisedokument,- Weiter- oder Rückflugticket,- Nachweis einer UnterkunftGrenzübergänge nach Libyen und Algerien:,Reisende, die auf dem Landweg über den tunesisch-libyschen Grenzübergang Ras Jedir ein- oder ausreisen möchten, sollten sich vorab bei den jeweiligen Grenzbehörden darüber informieren, ob dies möglich ist. Da es allerdings zu Luftangriffen auf Milizen auf libyscher Seite kommen kann, wird dringend dazu geraten, sich von diesem Grenzübergang fernzuhalten. Zeitzone: +0 Stunden zu MEZ / - 1 Stunde zu MESZ Strom: 220V, Zwischenstecker mit schmalen Polen ist meist nötig. http://reiseadapter-reisestecker.de/